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   BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23   

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https://dejure.org/2023,17940
BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23 (https://dejure.org/2023,17940)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2023 - 6 StR 231/23 (https://dejure.org/2023,17940)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - 6 StR 231/23 (https://dejure.org/2023,17940)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes; Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes; Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten

  • rechtsportal.de

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes; Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Baby heimtückisch getötet?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 675
  • StV 2024, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12

    Mord; Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten bei Mord an

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    Dies ist jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43).

    Dies setzt zwar nicht voraus, dass er unmittelbar zugegen ist, unerlässlich ist aber eine "gewisse räumliche Nähe" (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, aaO; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).

  • BGH, 05.08.2014 - 1 StR 340/14

    Mord (Heimtückemord gegenüber Kleinkindern: Arg- und Wehrlosigkeit schutzbereiter

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    a) Bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes kommt es für die Frage der Heimtücke nicht auf dessen Arg- und Wehrlosigkeit an, weil es aufgrund seines Alters noch nicht zu Argwohn und Gegenwehr fähig ist, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 1 StR 340/14, NStZ 2015, 215).

    An diesem Erfordernis fehlt es jedenfalls dann, wenn aufgrund der räumlichen Entfernung vom Tatort der tödliche Angriff schon gar nicht wahrgenommen werden kann und eine Gegenwehr des Dritten auch deshalb zu spät käme, weil hierfür erst eine erhebliche räumliche Distanz überwunden werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 1 StR 340/14, aaO).

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    Dies setzt zwar nicht voraus, dass er unmittelbar zugegen ist, unerlässlich ist aber eine "gewisse räumliche Nähe" (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, aaO; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05

    Mord (Heimtücke bei der Tötung von Kleinkindern: Ausnutzung der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    Dies ist jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43).
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